Den Anfang des Studiums bildete der Besuch der sogenannten „Artistenfakultät“. Vermittelt wurden dort wie an den Lateinschulen die „septem artes liberales“, Rhetorik, Grammatik und Dialektik sowie Arithmetik, Geometrie, Astronomie und Musik.
Die meisten Studenten absolvierten das Artistenstudium, das der heutigen Gymnasialbildung vergleichbar war. Nach zwei bis drei Jahren konnte der erste akademische Grad des Baccalaureus artium erworben werden. Erst nach Abschluss der Artistenfakultät durfte man ein Studium der Rechtswissenschaften, Medizin oder Theologie absolvieren und ein weiteres Bakkalaureat, Lizentiat oder Doktorat erwerben. Diese Studien dauerten weitere fünf bis sieben Jahre. Ein Weiterstudium an der Artistenfakultät führte zum Lizentiat oder Magisterium der freien Künste. Studienzeiten von bis zu 15 Jahren waren damit keine Seltenheit. Die Abschlüsse mussten zudem bezahlt werden: Um 1520 kostete eine einfache Juristenpromotion 50 Gulden, eine feierliche sogar 70 Gulden. Der Großteil der Studenten erwarb keinen akademischen Grad.
Die mittelalterlichen Universitäten waren primär Unterrichts- und keine Forschungsstätten. Im Vordergrund stand die Wissensvermittlung durch die Vorlesung. Der universitäre Lehrstoff umfasste Texte anerkannter Autoritäten, die im Unterricht vorgelesen und kommentiert wurden. In Debatten zu vorgegebenen Themen sollte das Diskussionsvermögen geschult werden. Eine eigene wissenschaftliche Textproduktion war nicht gefragt – weder von Studierenden noch Lehrenden.
Weiterführende Inhalte