Testament Franz I. Stephan


Zitat
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Testament Franz I. Stephan
(obligatorisch)
1791
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Was Wir Uns nun vorerwähntermaßen zur freyen Disposition vorbehalten, solches widmen und bestimmen Wir hiemit zur besseren Versorgung und standesmäßigem Unterhalt Unserer Kinder und Abstammung. (...) Und gleichwie Wir aus diesem Fonds die Versorgung Unserer Familie übernehmen: also solle Sie künftig dem Staat nicht weiter zur Last fallen, als was sonsten wegen des Brautschatzes und der Ausstaffierung bei Unserem Haus gewöhnlich ist.

bibliographische Angaben zum Zitat
1792
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Testament Franz I. Stephan

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