Leitbild : Kaiser Josephs II. Einsatz für die 'Irrenpflege'
THEMA

Wiener (Volks)Krankheiten
Kaiser Josephs II. Einsatz für die 'Irrenpflege'

Eingeschlossen, angekettet, kontrolliert und observiert wurden die 'Wahnwitzigen' Wiens in Josephs II. "Gugelhupf".

In einem ringförmigen Gebäude mit fünf Stockwerken wurden ab 1784 die 'Wahnwitzigen' Wiens untergebracht. Joseph II., unter dessen Anleitung die Irrenanstalt gebaut worden war, markierte somit den Beginn der "Irrenpflege" in Europa. Ganz im Sinne des aufgeklärten Vernunftdenkens, das typisch für dieses Jahrhundert war, hielt er in einem Hofdekret von 1781 fest, wen er im "Gugelhupf" unterzubringen gedachte, nämlich:

"Jene, die Schaden oder Eckel verursachen (…) Wahnwitzige und mit Krebsen oder mit solchen Schäden behaftete Personen, welche aus der allgemeinen Gesellschaft, und aus den Augen deren Menschen müssen entfernt werden (…)."

Der Narrenturm, welcher von den WienerInnen wegen seines Aussehens noch heute "Gugelhupf" genannt wird, stand außerhalb der Stadtmauern und an der äußersten Stelle des Zentralkrankenhaus-Komplexes. Hinter dicken Bretter- und Gittertüren, in kleinen Zellen untergebracht, wurden die Irren verwahrt und von der Gesellschaft aus- und abgegrenzt.

Die runde Architektur des Narrenturms begünstigte eine strenge Observierung der Insassen von allen Seiten. Der 'Ausschluss der Unvernunft' unterstand damals dem Aufgabenbereich der "medizinischen Polizey", die für die öffentliche Sicherheit zu sorgen hatte, da die unmittelbare Zuständigkeit der Medizin im 18. Jahrhundert noch keineswegs geklärt war. Gering war daher auch die Anzahl der Irren, da noch keine pathologischen und psychiatrischen Gutachten über diese Krankheit befanden. Ob Irre, BettlerInnen oder MüßiggängerInnen, sie alle zählten zur Gruppe der 'Armen'. Erst mit dem Bau von Armenanstalten, Zuchtanstalten, Arbeitshäusern, Findelhäusern und dem Narrenturm begann Schritt für Schritt eine soziale Ausdifferenzierung. Abnormale und asoziale Personen sollten nach Möglichkeit nun mit entsprechenden Maßnahmen resozialisiert werden. So unterschied man im Folgenden zwischen 'heilbaren' und 'unheilbaren' Irren. Die Unheilbaren verblieben weiterhin im Narrenturm.

Mit all diesen Institutionen, Anstalten und Kontrollorganen versuchte der Staat sich genauestens über die Bevölkerung zu informieren. Diese zentrale Überwachung und Sozialdisziplinierung 'von oben' charakterisiert den aufgeklärten Absolutismus Josephs II. Erst im 19. Jahrhundert tauchte der Begriff "Geisteskranke" auf und damit auch ein neuer Status. Der Irre wurde in den medizinischen Diskurs überführt und zum potenziellen heilbaren Patienten.

Anita Winkler

Literatur

Köhle, Jasmine: Der Narrenturm in Wien oder das Paradigma des Wahnsinns. Unveröffentl. Diplomarbeit, Wien 1991, 8, 11, 14, 24, 27, 40. Regal, Wolfgang/Nanut, Michael: Medizin im historischen Wien. Von Anatomen bis zu Zahnbrechern, Wien/New York 2005, 33-35. Hofdekret vom 16. April 1781., zit. in: Lorenz, Wilhelm: Der Wiener Irrenthurm. Ein Beitrag zur Geschichte des niederösterreichischen Irrenwesens. In: Psychiatrisch-Neurologische Wochenschrift, 24/1902, 274. Und: Grois, Bernhard: Das Allgemeine Krankenhaus in Wien und seine Geschichte, Wien 1965, 27ff. zit. nach: Köhle, 8).

Personen, Orte & Ereignisse

Joseph II.

Wien - Narrenturm