Es wurde nämlich die Theatralcensur, welche sich vorhin blos auf Anstößigkeiten gegen Religion und Staat, und grobe Verletzung der Sitten, beschränket hatte, auch auf den Unsinn erweitert, und zugleich festgesetzt, daß den Vorstellungen immer ein Censor beywohnen sollte, welcher die Gewalt hätte, die dagegen etwan durch extemporirte Zusätze gewagten Vergehungen, auf der Stelle zu ahnden.