Die Einigung bezüglich „Ainkhürn“ und Achatschale lautete dahingehend, "das solche baide ansehnliche treffenliche clainod von yetzt an zu allen und ewigen zeiten bey unserm löblichen hauß Österreich bleiben und darvon mit nichten weder durch verckhauffung, schanckhung, versatzung oder ainichen andern weeg, wie der namen haben mochte, alieniert oder verendert, sonder allwegen zu allen zeiten bei des eltern fürsten zu Österreich verwarung bleiben sollen.