Mit dem anliegenden Gesuche ist (...) um Verleihung des k.u.k. Hoftitels bittlich geworden. Das Obersthofmeisteramt beehrt sich das löbliche (…) zu ersuchen, über die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse des Bittstellers Erhebungen zu pflegen und das Ergebnis gefälligst anher mittheilen zu wollen.