In Gewährung Ihres Ansuchens vom (…) wird die Ausfertigung des Dekretes, womit Ihnen der Titel eines k.u.k. Hof-Lieferanten verliehen wird, erfolgen, sobald Sie die Quittung über den Erlag der vorgeschriebenen Taxe von zweihundertfünfzig Gulden hieramts vorgelegt haben werden. Die Taxe ist innerhalb der Präklusivfrist von drei Monaten bei der k.k. Direktion des österreichischen Museums für Kunst und Industrie in Wien einzubezahlen. Die Beilagen Ihres Gesuches folgen im Anschluße zurück.