Der Erste Obersthofmeister verleiht Ihnen den Titel eines k.u.k. Hoflieferanten. Kraft desselben steht Ihnen das Recht zu, bei Ihrer Firma das Ah. [Allerhöchste] Wappen zu führen, jedoch dürfen Sie sich des Letzteren im Siegel nicht bedienen. Diesen Hoftitel behalten Sie solange als Sie Ihr Geschäft aufrecht und persönlich betreiben.