Dekret zur Verleihung des Hoftitels


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Dekret zur Verleihung des Hoftitels
(obligatorisch)
1531
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Der Erste Obersthofmeister verleiht Ihnen den Titel eines k.u.k. Hoflieferanten. Kraft desselben steht Ihnen das Recht zu, bei Ihrer Firma das Ah. [Allerhöchste] Wappen zu führen, jedoch dürfen Sie sich des Letzteren im Siegel nicht bedienen. Diesen Hoftitel behalten Sie solange als Sie Ihr Geschäft aufrecht und persönlich betreiben.

bibliographische Angaben zum Zitat
1532
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Dekret zur Verleihung des Hoftitels

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