Die Einrichtung für die „in den Genuss von Naturalquartier wirklich stehenden“ Personen sei „zwar mit Beachtung des Anstandes, aber gleich mit der Beseitigung aller unnöthigen Pracht“ durchzuführen.
bibliographische Angaben zum Zitat
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Anordnung Kaiser Franz II./I. in einem Handschreiben 1807.